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Zur Bewertung der Geräuscheinwirkungen auf Wohn- oder Bürobebauung in der Nachbarschaft von Industrieanlagen oder haustechnischen Anlagen anderer Gebäude führe ich Schallimmissionsmessungen durch. Die entsprechend den gesetzlichen und normativen Vorschriften gebildeten Beurteilungspegel werden anhand der Immissionsrichtwerte bewertet. Über die Fa. ABIT Ingenieure Dr. Trautmann GmbH, die als Amtlich benannte Messstelle für Geräuschimmissionsmessungen zugelassen ist (Bundesimmissionsschutzgesetz §§ 26, 28), steht mir geeichte Präzisionsmesstechnik zur Verfügung.
Verursacht eine Anlage durch ihren Betrieb zu hohe Schallimmissionen in der Nachbarschaft (z. B. Industrieanlage, Parkplatz/Werksverkehr, Haustechnik), so werden diese von mir berechnet. Danach werden bauliche, anlagentechnische oder organisatorische Maßnahmen erarbeitet, um die jeweils gültigen Immissionsrichtwerte einzuhalten.
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