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Die Lärmbelastung von Arbeitnehmern wird von mir auf der Grundlage von schalltechnischen Messungen bestimmt. Die ermittelten Immissionsdaten (orts- bzw. personenbezogene Beurteilungspegel) werden anhand vorgegebener Arbeitsplatz-Immissionsrichtwerte bewertet.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Mindestanforderungen an die raumakustische Qualität von Arbeitsräumen einzuhalten, für den betrieblichen Einsatz lärmarme Maschinen und Anlagen auszuwählen sowie – falls erforderlich – persönliche Gehörschutzmittel für die Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen.
Für die Planung von Arbeitsräumen führe ich Prognoserechnungen zur Bestimmung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch. Dabei ist es das Ziel, die gesetzlich vorgegebenen Beurteilungspegel und Maximalpegel an den Arbeitsplätzen einzuhalten. Auf der Grundlage dieser Berechnungen werden von mir Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet und mit der betrieblichen Planung abgestimmt.
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