Bau Bauakustik
 
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Wenn die Luftschalldämmung von Wänden, Decken oder Fenstern zu gering ist, werden Wohnverhältnisse derart beeinträchtigt, dass es nicht selten zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Auch Gehgeräusche aufgrund einer mangelhaften Trittschalldämmung oder Geräusche aus haustechnischen Anlagen können belästigend sein.

Mit geeichter Messtechnik ermittle ich normgerecht die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen oder bestimme den Geräuschpegel fremder Anlagen. Die Bewertung der Messergebnisse erfolgt anhand bauakustischer Normen, vertraglicher Vereinbarungen oder durch Vergleich mit dem Stand der Bautechnik.

Liegt tatsächlich ein Mangel vor, so werden von mir Sanierungsvorschläge erarbeitet.