Zulassung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz in NRW
 

Als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, bin ich seit Anfang 2010 auch als staatlich anerkannter Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz gemäß Landesbauordnung (SV-VO) in NRW zugelassen. Folglich ist es mir nun ebenfalls in Nordrhein-Westfalen gestattet, Nachweise über Schall- und Wärmeschutz aufzustellen oder Nachweise, die nicht vom saSV für Schall- und Wärmeschutz aufgestellt worden sind (§ 23 SV-VO), zu prüfen und zu bescheinigen.

 

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